GOÄ: Abrechnung einer Fremdanamnese bei Leichenschau unzulässig

Im Streit darüber, welche Gebühren Notärzte bei einer Leichenschau abrechnen dürfen, hat sich jetzt die Brandenburger Landesärztekammer mit einer Klarstellung zu Wort gemeldet.

Hintergrund ist die Beschwerde eines Hinterbliebenen aus dem Kreis Märkisch-Oderland. […]

Quelle: LR-Online