Fehlzuordnung im InEK-Grouper gefährdet korrekte Fallzuordnung zur LG Komplexe Gastroenterologie

DGVS fordert Korrektur der FAB-Zuordnung zur Sicherstellung der gerechten Versorgung

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) kritisiert die Fehlzuordnung von Behandlungsfällen in die Leistungsgruppe (LG) Komplexe Gastroenterologie aufgrund des INEK-Grouper. Insbesondere die Verwendung des FAB-Schlüssels 0100 (Allgemeine Innere Medizin) führt zu verzerrten Zuordnungen, bei denen Kliniken mit spezialisierten gastroenterologischen Abteilungen in einigen Fällen nur einen geringen Anteil ihrer Fälle korrekt zugeordnet bekommen. Diese Fehlzuordnung hat gravierende Auswirkungen auf die Mindestvorhaltezahl und die Berechnung der Vorhaltekosten, die nach der Reform von §135f SGB V erforderlich sind.

Die DGVS fordere daher eine Überarbeitung und Korrektur der FAB-Schlüssel sowie eine größere Transparenz in der Zuordnung von Fällen, um die fachlich korrekte Durchführung der Leistungsgruppen sicherzustellen. Die Gesellschaft fordere außerdem, dass die Krankenhäuser die FAB-Zuordnung aktualisieren, um eine gerechte und bedarfsorientierte stationäre Versorgung in der Komplexen Gastroenterologie ab 2027 zu garantieren.

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