Kritik an den Hybrid-DRGs: Herausforderungen und Probleme bei der Umsetzung

Die erweiterte Liste zur sektorengleichen Vergütung steht in der Kritik

Seit Januar 2025 gilt eine verlängerte Liste medizinischer Leistungen, die über die Hybrid-DRGs vergütet werden. Damit erhalten Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte für bestimmte Leistungen die gleiche Vergütung, unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder ambulant erbracht wurden. Die Erweiterung soll die ambulante Versorgung stärken, um Leistungen preiswerter und patientenfreundlicher anzubieten. Patienten bevorzugen oftmals eine ambulante Behandlung, was durch die neuen Regelungen unterstützt werden soll.

Trotz der guten Absicht hinter der Regelung, gibt es Kritik an der Umsetzung. Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Ärzteschaft, äußerte sich gegenüber Medscape skeptisch: „Gut gedacht, schlecht gemacht“…