Wann ist eine Neugeboreneninfektion als „angeboren“ zu kodieren? Klärung zur Abgrenzung zwischen P37.9 und P39.9

B 1 KR 16/25 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 26.03.2026 – Kommentar ÄrzteZeitung

Ob eine Infektion tatsächlich angeboren ist, entscheidet sich nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts nicht nach dem Zeitpunkt der Diagnose. Auch reicht ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um die Kodierung P37.9 zu rechtfertigen.

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