DRG-Kodierung bei Neugeboreneninfektion strikt zeitabhängig

B 1 KR 16/25 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 26.03.2026 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 26.03.2026 (Az. B 1 KR 16/25 R) die Voraussetzungen für die Kodierung der Hauptdiagnose P37.9 bei Neugeboreneninfektionen präzisiert. Maßgeblich für die Einstufung als „angeboren“ ist demnach der Zeitpunkt der Infektion vor oder während der Geburt, nicht der Infektionsweg oder die frühe klinische Manifestation nach der Entbindung. Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die DRG-Abrechnung im Krankenhausbereich. Eine Urteilsanalyse von Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr.

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