MD-Auslegungshinweise für geriatrische Komplexbehandlungen OPS 8-550, 8-98a Version 2026
Medizinischer Dienst konkretisiert Prüfmaßstäbe für geriatrische Komplexbehandlungen 2026
Das Kompetenz-Centrums Geriatrie hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste die Begutachtungshinweise für das Jahr 2026 fortgeschrieben und durch konkrete Auslegungshinweise ergänzt.
Ziel der Veröffentlichung ist es, die Prüfpraxis transparenter zu machen und Krankenhäusern eine bessere Orientierung zu den kodierrelevanten Anforderungen zu geben. Dazu stellen die Medizinischen Dienste eine Übersicht jener Prüfpunkte zum Download bereit, zu denen in den Begutachtungshinweisen vertiefende Erläuterungen enthalten sind.
Die Auslegungshinweise beziehen sich auf die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (OPS-Kode 8-550*) sowie auf die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (OPS-Kode 8-98a*). Grundlage sind die jeweils gültigen OPS-Fassungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Inhaltlich adressieren die Hinweise insbesondere Struktur-, Prozess- und Dokumentationsanforderungen, die im Rahmen von Abrechnungsprüfungen regelmäßig Gegenstand von Beanstandungen sind.




