DKG zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: „Kalter Strukturwandel wird Realität – Ein Offenbarungseid der Regierung“
Dr. Gerald Gaß kritisiert kosmetische Korrekturen an den Änderungsanträgen – DKG prognostiziert 5 Milliarden Euro Zusatzdefizit und fordert Stopp im Vermittlungsausschuss
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in den am 6. Juli 2026 vorgelegten Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) keine Kehrtwende in der Klinikfinanzierung. Zwar räumt der Dachverband punktuelle, „handwerkliche Korrekturen“ – etwa im Bereich der Pflegebudgets und bei Übergangsregelungen zur Krankenhausreform – ein, am destruktiven Kern des Gesetzes ändere dies jedoch nichts. Nach Einschätzung der DKG bleibt das Vorhaben ein massives Spargesetz zulasten der stationären Versorgung, das die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage der Kliniken drastisch verschärfen wird. Der Verband warnt eindringlich davor, dass durch die anhaltende Unterfinanzierung der politisch gewollte, planvolle Strukturwandel der Krankenhausreform (KHVVG) durch ein ungesteuertes Kliniksterben konterkariert wird.
Besonders alarmierend sind die von der DKG vorgelegten Zahlen: Allein im Bereich der kommunalen Krankenhäuser und der Universitätskliniken wird mit zusätzlichen, gesetzlich induzierten Defiziten in Höhe von 5 Milliarden Euro gerechnet. Diese Verluste werden unmittelbar auf die ohnehin maximal belasteten Haushalte der Städte, Landkreise und Bundesländer durchschlagen. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß betonte, dass ab dem Inkrafttreten nicht mehr gesundheitspolitische Bedarfsanalysen und Zuweisungen von Leistungsgruppen über das Schicksal von Standorten entscheiden werden, sondern die reine finanzielle Durchhaltefähigkeit. Insolvenzen, Leistungseinschränkungen und kalte Standortschließungen seien damit in großem Ausmaß vorprogrammiert.
Kritisch bewertet die DKG, dass zentrale Sparmaßnahmen unverändert bestehen bleiben oder sogar noch verschärft werden. Die maßlose Ausweitung der MD-Prüfungen, neue Eingriffe in das DRG-System durch eine weitreichende Fallzusammenführung, zusätzliche Regulierungen sowie die fortgesetzte Begrenzung der Erlösentwicklung führten zu erheblichen finanziellen Belastungen und gleichzeitig zu zusätzlicher Bürokratie. Demgegenüber blieben die strukturellen Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser ungelöst. Substanzielle Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf gibt es nicht. Das Versprechen von der Entbürokratisierung wurde nicht eingelöst. Kleinen Verbesserungen steht auch deutlich mehr Bürokratie an anderer Stelle gegenüber.
Gaß appellierte daher direkt an den Bundestag und den Bundesrat, das Gesetz in dieser Form zu stoppen. Die Bundesländer müssten im Vermittlungsausschuss die Notbremse ziehen und dürften einer geplanten Fristverkürzung zur Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Woche unter keinen Umständen zustimmen. Ein geordneter Umbau der Krankenhauslandschaft sei nur möglich, wenn die Kliniken während der Transformationsphase finanziell liquide und handlungsfähig bleiben.




