DKG fordert praxisnahe Korrekturen am Krankenhausreformanpassungsgesetz

Gaß warnt vor halbherzigen Änderungen und drängt auf Bund-Länder-Klausur zum KHAG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert eine umfassende und praxisnahe Überarbeitung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). In einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2026 appelliert die DKG an Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerium, die anstehenden Beratungen für substanzielle Korrekturen zu nutzen, um das Gesetz mehrheitsfähig durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.

„Wir brauchen eine Anpassung der Krankenhausreform, die sich an der Versorgungsrealität orientiert – und zwar schnell und umfassend“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Die Gelegenheit dürfe politisch nicht verstreichen, da es um die Zukunft der stationären Versorgung in Deutschland gehe.

Positive, aber begrenzte Nachbesserungen

Die DKG begrüßt einzelne Änderungsanträge, die technische und organisatorische Erleichterungen für Krankenhäuser vorsehen. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung der Hybrid-DRGs auf Behandlungen von Kindern sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Anpassungen bei Schiedsstellenregelungen und Fristen in den Budgetverhandlungen sowie Erleichterungen beim Zugang zum Transformationsfonds. Aus Sicht der DKG handelt es sich dabei jedoch überwiegend um Detailkorrekturen, die grundlegende Strukturprobleme der Reform nicht lösen.

Scharfe Kritik an Mindestvorhalte- und Pflegevorgaben

Deutliche Kritik äußert die DKG an der geplanten Ausgestaltung der Mindestvorhaltezahlen und der Pflegepersonaluntergrenzen. Das verzögerte Inkrafttreten der Mindestvorhaltezahlen sei lediglich eine Problemverschiebung. Besonders kritisch bewertet die DKG, dass Pflegepersonaluntergrenzen künftig zusätzlich leistungsgruppenbezogen als Sanktionskriterium verankert werden sollen. Pflegepersonaluntergrenzen gälten bereits stationsbezogen und damit für alle Patientinnen und Patienten. Ein weiterer Bezug zu Leistungsgruppen sei sachlich nicht begründbar und führe zu einer doppelten Regulierung.

Auch die geplanten Änderungen beim Pflegebudget stoßen auf Widerstand. Die vorgesehenen Einschränkungen, wonach administrative oder logistische Tätigkeiten künftig nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden sollen, seien praxisfern. Pflege umfasse neben der direkten Patientenversorgung auch organisatorische Aufgaben, etwa bei Dienstplanung, Bettenmanagement oder Patientenübergaben.

Vorhaltevergütung und Standortregelung im Fokus

Die DKG hält auch die Vorhaltevergütung weiterhin für eine Fehlkonstruktion. Positiv bewertet wird lediglich, dass eine zusätzliche Evaluation verbindlich vorgesehen ist, die spätere Anpassungen ermöglichen könnte. Ablehnend steht die DKG zudem der geplanten Zwei-Kilometer-Standortregelung gegenüber. Diese werde der Versorgungsrealität nicht gerecht und benachteilige insbesondere große Kliniken mit mehreren Standorten durch zusätzliche Doppelvorhaltungen.

Kritik am Klinik-Atlas

Weiteren Korrekturbedarf sieht die DKG beim Bundes-Klinik-Atlas. Anstatt das Projekt grundsätzlich zu hinterfragen, werde aus Sicht der DKG an einem politischen Minimalkompromiss festgehalten. Die geplante Übertragung der Verantwortung an den Gemeinsamen Bundesausschuss löse die strukturellen Probleme nicht. Transparenz für Patientinnen und Patienten sei bereits heute durch bestehende Krankenhausverzeichnisse gegeben.

Forderung nach politischem Neustart

Angesichts der offenen Konfliktlinien fordert die DKG eine kurzfristige, gegebenenfalls mehrtägige Klausur von Bund und Ländern. „Halbherzige Kompromisse helfen niemandem – weder den Krankenhäusern noch den Patientinnen und Patienten“, so Gaß. Ein Austausch über Medien und Einzelpapiere sei der Tragweite der Krankenhausreform nicht angemessen.

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