DGUV veröffentlicht überarbeitete Arbeitshinweise zur Prüfung von Arztrechnungen
Anpassung an neuen Ärztevertrag und UV-GOÄ – mehr Transparenz für Krankenhäuser und Durchgangsärzte
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Arbeitshinweise zur Bearbeitung von Arztrechnungen unter Berücksichtigung der Neufassung des Vertrages „Ärzte/Unfallversicherungsträger“ überarbeitet und öffentlich zugänglich gemacht. Wie aus der aktuellen Veröffentlichung der DGUV hervorgeht, stehen die Hinweise künftig nicht mehr ausschließlich intern zur Verfügung, sondern sind auch im Internet abrufbar. Für Krankenhäuser und Durchgangsärzte bedeutet dies mehr Transparenz bei der Rechnungsprüfung in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Arbeitshinweise gehen auf eine Initiative aus dem Jahr 1998 zurück. Damals waren sie nach umfangreichen Aktenprüfungen durch die Innenrevision der Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft sowie Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft entwickelt worden. Ziel war eine systematische Anleitung zur Prüfung ärztlicher Behandlungsrechnungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die erste Fassung umfasste rund 50 Seiten und war ausschließlich für den internen Dienstgebrauch bestimmt.
Bereits Ende 1999 folgte eine erweiterte zweite Auflage. In der Folge entstanden jedoch unterschiedliche Versionen der Arbeitshinweise. Auf Initiative eines Landesverbandes wurde daher ein Arbeitskreis „Rechnungsprüfung“ beauftragt, eine einheitliche Fassung zu erarbeiten. Gleichzeitig erfolgte die Anpassung an den zum 1. Mai 2001 in Kraft getretenen Vertrag „Ärzte/UV-Träger“ sowie an die UV-GOÄ 2001. Nach Abstimmungen mit beratungsärztlichen Gremien wurden entsprechende Beschlüsse in den Jahren 2001 und 2002 gefasst.
Im September 2004 wurde zur weiteren Harmonisierung ein neuer Arbeitskreis unter Beteiligung aller Landesverbände sowie der Spitzenorganisationen gebildet. Insbesondere der Abschnitt zur Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie einschließlich der Kontrastmittelgabe wurde in Abstimmung mit radiologischen Fachvertretungen überarbeitet. Zudem wurden zwischenzeitliche Änderungen der UV-GOÄ, insbesondere zur Förderung des ambulanten Operierens, eingearbeitet.
Mit Inkrafttreten des neuen Vertrages „Ärzte/Unfallversicherungsträger“ erfolgte eine erneute Überarbeitung. Neu ist vor allem die öffentliche Bereitstellung der Arbeitshinweise. Diese können nun auch in der Korrespondenz mit Ärzten zitiert werden.
Die DGUV weist darauf hin, dass die Hinweise nicht schematisch anzuwenden sind. Maßgeblich bleibt die Einzelfallprüfung; Abweichungen sind in begründeten Fällen möglich. Rechnungskorrekturen sind weiterhin schriftlich zu begründen.
Für Abrechnungsverantwortliche schafft die Veröffentlichung mehr Nachvollziehbarkeit bei Kürzungen und Beanstandungen im UV-Bereich – zugleich steigen die Anforderungen an Dokumentation und Abrechnungsqualität.






