Berliner Gericht bestätigt Zuschüsse an Vivantes
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Landesunterstützung zurück – Debatte über Krankenhausfinanzierung hält an
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in erster Instanz eine Klage gegen die finanzielle Unterstützung des kommunalen Klinikbetreibers Vivantes – Netzwerk für Gesundheit durch das Land Berlin abgewiesen. Geklagt hatte die DRK Kliniken Berlin Köpenick, die sich gemeinsam mit weiteren freigemeinnützigen und kommerziellen Trägern durch die Zuschüsse benachteiligt sah.
Nach Auffassung der Kläger verletze die Unterstützung des Landes Berlin die Berufsfreiheit, den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie europäische Beihilfevorgaben. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und bestätigte damit die grundsätzliche Möglichkeit öffentlicher Trägerfinanzierung im Krankenhausbereich. Gegen die Entscheidung wurde bereits die Einlegung einer Berufung angekündigt.
VG 33 K 352/23 | Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 8.6.2026
Gericht knüpft an bisherige Rechtsprechung zur Krankenhausförderung an
Das Urteil steht in einer Linie mit früheren Entscheidungen zur Finanzierung kommunaler Krankenhäuser. Bereits 2016 hatte der Bundesgerichtshof im Verfahren des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken gegen den Landkreis Calw entschieden, dass Defizitausgleiche zugunsten kommunaler Krankenhäuser grundsätzlich keinen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht darstellen.
Damals ging es um Zuschüsse für kommunale Klinikstandorte in Calw und Nagold. Die Karlsruher Richter hatten die besondere Verantwortung der öffentlichen Hand für die Sicherstellung der stationären Versorgung hervorgehoben.
Signalwirkung für öffentliche Krankenhausstrukturen
Die aktuelle Entscheidung aus Berlin hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Krankenhauslandschaft. Angesichts wachsender wirtschaftlicher Belastungen vieler Kliniken bleibt die Frage relevant, in welchem Umfang Länder und Kommunen öffentliche Häuser finanziell stützen dürfen.
Insbesondere kommunale Träger argumentieren, dass Defizitausgleiche notwendig seien, um die Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten und regionale Versorgungslücken zu vermeiden. Kritiker sehen dagegen Wettbewerbsverzerrungen zulasten freigemeinnütziger und privater Anbieter.
ver.di verbindet Urteil mit Kritik an GKV-Sparplänen
Die ver.di begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Nach Einschätzung der Gewerkschaft bestätigt das Urteil die bisherige Rechtslage und stärkt die Verantwortung von Ländern und Kommunen für Versorgungssicherheit und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Gesundheitswesen.
Gleichzeitig verweist ver.di auf die weiterhin angespannte Finanzlage vieler Krankenhäuser und warnt vor zusätzlichen Belastungen durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Nach Einschätzung der Gewerkschaft könnten Einsparungen die wirtschaftliche Lage öffentlicher und freigemeinnütziger Häuser zusätzlich verschärfen – primär noch vor vollständiger Umsetzung der Krankenhausreform.







