Aktionsgruppe fordert Nicht-Unterzeichnung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform der Krankenhausstruktur in Bayern
In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern die sofortige Nicht-Unterzeichnung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gefordert. Die Gruppe sieht das Gesetz als verfassungswidrig an und wirft der Bundesregierung vor, gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu verstoßen.
Am 22. November 2024 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, wodurch das Gesetz nun zur Unterschrift vorliegt. Die Verfasser des Briefes kritisieren die geplante Einteilung der Krankenhäuser in bundeseinheitliche Leistungsgruppen sowie die Finanzierung des Transformationsfonds als Eingriff in die Planungshoheit der Bundesländer. Sie betonen, dass Krankenhausstrukturen ein klarer Zuständigkeitsbereich der Länder sind, und dass der vorgeschlagene Gesetzesrahmen dieser Zuständigkeit widerspricht.
Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der befürchteten Reduzierung von Allgemeinkrankenhäusern, die die festgelegten Strukturmerkmale der Leistungsgruppen, insbesondere in der Intensivmedizin, nicht erfüllen.
Der offene Brief fordert den Bundespräsidenten daher auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und das KHVVG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu unterzeichnen.