AGAPLESION veröffentlicht Forderungskatalog zum Krankenhausreformanpassungsgesetz

Gemeinnütziger Gesundheitskonzern fordert praxisnahe Anpassungen zur Sicherung der Versorgung und Entbürokratisierung

Der diakonische Gesundheitskonzern AGAPLESION hat einen Forderungskatalog zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlicht. Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung sicherzustellen und zugleich den Bürokratieaufwand für die Krankenhäuser zu reduzieren.

Der Konzern kritisiert insbesondere die überbordende Regulatorik und fordert eine verbindliche Abbauquote der Nachweispflichten. „Allein 52 (!) Nachweispflichten haben wir nur in der Krankenhausfinanzierung, begleitet von einem rigorosen Sanktionssystem“, so Horneber. Zugleich fordert AGAPLESION eine Weiterentwicklung der Vorhaltevergütung, praxisgerechte Fristen für Budgetunterlagen und rechtssichere Übergangsregelungen für Prüfungen durch den Medizinischen Dienst.

Im Kern geht es dem Konzern darum, die Versorgungssicherheit für rund eine Million Patientinnen und Patienten jährlich zu gewährleisten, Bürokratie abzubauen und die Belastung der Mitarbeitenden zu reduzieren. Besonders problematisch sei der Umgang mit Fachkräftemangel in Psychiatrie und Psychosomatik, wo starre Vergütungsentzüge die Versorgung gefährden könnten.

Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Horneber bezeichnet die geplanten Anpassungen als Chance, „praxisfremde Ansätze zu korrigieren“. AGAPLESION fordert unter anderem:

  • Abbau unnötiger Nachweispflichten: Über 50 Nachweispflichten allein in der Krankenhausfinanzierung sollen überprüft, Wirtschaftsprüfertestate durch standardisierte Eigenerklärungen ersetzt werden.
  • Überarbeitung der Vorhaltevergütung: Die Vergütung soll weniger leistungsabhängig und bürokratieintensiv sein; Sicherstellungszuschläge sollen weiterentwickelt werden.
  • Rechtssichere Übergangsregelungen: Anpassungen bei Qualitätskriterien sollen nicht zu Nachprüfungen nach alten Regelungen führen.
  • Praxisgerechte Fristen: Besonders bei Budgetforderungsunterlagen sollen starr gesetzte Termine flexibilisiert werden.
  • Aussetzung von Vergütungsentzügen in Psychiatrie und Psychosomatik: Nicht besetzte Stellen sollen aufgrund historischer Budgetdeckelung nicht sanktioniert werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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