L 11 KR 2249/20 | LSG Baden-Württemberg vom 03.11.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Thema: Aufrechnung Ausschlussfrist L 11 KR 2249/20 PpSG Verjährung Verjährungsfrist
L 11 KR 2249/20 | LSG Baden-Württemberg vom 03.11.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
L 11 KR 2249/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2020
S 12 KR 1865/18 | Sozialgericht München, Beschluss vom 15.07.2020
In den Budgetjahren 2016 bis 2019 wurden den Krankenhäusern durch die gesetzlichen Krankenkassen umfangreiche Finanzmittel zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung zur Verfügung gestellt.
Es darf nicht sein, dass Krankenhausmitarbeiter – speziell aus dem Bereich der Pflege – finanziell schlechter gestellt werden als die KollegInnen in der Altenpflege
Vor anderthalb Jahren ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Pflege stärken sollte: Für die Krankenhäuser gilt seitdem, dass sie alles, was die Pflege...
S 12 KR 1865/18 | Sozialgericht München, Urteil vom 25.06.2020
Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts hält an
Nachdem die erste Broschüre des Bündnisses Krankenhaus statt Fabrik auch in der vierten Auflage vergriffen ist, veröffentlichen wir hier eine grundlegend überarbeitete Neuauflage
Der BVMed stellt einen Leitfaden über die Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020 vor, der die Vergütungsregelungen für Medizintechnologien im Krankenhaus nach der Ausgliederung der Pflegekosten am...
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Gesetzgeber den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis zum 31.12.2019 die besonderen Aufgaben von Zentren zu definieren sowie erstmals bundeseinheitliche...
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Der Beschluss vom 5. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Pflegepersonalstärkungsgesetz, Personaluntergrenzen, MDK-Reform – das Jahr 2019 stand im Zeichen der Gesundheitsreformen und den damit verbundenen Herausforderungen.
Unser Ziel ist, die Zahl der Auszubildenden und der Ausbildungseinrichtungen bundesweit bis 2023 um 10 Prozent zu erhöhen.