Sozialrecht :
Spahn-Gesetze beschäftigen Sozialgerichte

Lesezeit: 2 Min.
Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts.
Der Präsident des Bundessozialgerichts fordert einen veränderten Blick auf das Sozialrecht. Ein Übermaß an neu beschlossenen Sozialgesetzen könnte die Sozialgerichte unnötig überlasten.

Die gute Konjunktur entlastet derzeit selbst die deutschen Sozialgerichte. In Zeiten, in denen es der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt gut gehe, stünden der Sozialstaat und die Sozialgerichte unter einer geringeren Spannung, sagte Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel bei der Vorlage des Jahresberichts 2019. Daher sei auch die Zahl der Verfahren, die beim obersten Sozialgericht eingegangen seien, abermals etwas gesunken auf nun 2979. Doch um Nachschub fürchtet er nicht: Die große Koalition habe allein in der Kranken- und Pflegeversicherung unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in dieser Wahlperiode schon 14 Gesetze beschlossen, mit 430 neuen Vorschriften. Vor allem die Gesetze zur Verstärkung des Pflegepersonals, Terminvergabe, Arzneimittelsicherheit und Reform des Medizinischen Dienstes würden sehr viele Rechtsfragen aufwerfen.

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