Hamburg setzt sich für Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflege- und Krankenhauspersonal ein

Unser Ziel ist, die Zahl der Auszubildenden und der Ausbildungseinrichtungen bundesweit bis 2023 um 10 Prozent zu erhöhen.

[…] Auch auf Bundesebene hat sich der Hamburger Senat seit vielen Jahren mit Erfolg für die Verbesserung der Personalausstattung in der Alten- und eingesetzt. Die entsprechenden Regelungen im (PpSG) des Bundes ermöglichen durch Personalvorgaben und eine unbegrenzte Finanzierung der Pflegekosten die Verbesserung der Arbeitssituation in den Krankenhäusern. Die Hamburger Krankenhäuser halten die Vorgaben für Pflegepersonal bereits zu 98 Prozent ein. Für die Altenpflege sind bundesweite Personalschlüssel derzeit in Arbeit.

Die bundesrechtlichen Personalvorgaben sind für bindend, eine Sonderregelung für einzelne rechtlich nicht möglich. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat dies mit seinem Urteil im vergangenen Mai untermauert: Die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung zur Mindestausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal liegt beim Bund.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Wer Pflegekräften jetzt verspricht, wir könnten spezifische Hamburger Personalvorgaben einführen, führt sie bewusst in die Irre. Ich werde mich weiterhin nachdrücklich für bessere, verbindliche bundesweite Vorgaben einsetzen. Es liegt ein Vorschlag für ein neues Pflegepersonalbemessungssystem von Verdi, Deutschem Pflegerat und Deutscher Krankenhausgesellschaft auf dem Schreibtisch des Bundesgesundheitsministers.“ […]

Pressemitteilung: Hamburg

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