Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2022 – erste Informationen

InEK stellt erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern () für das Jahr 2022 zur Verfügung.

Mit der am 08.11.2021 geänderten Verordnung werden verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche Allgemeine Chirurgie, , Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere , , , Gynäkologie und Geburtshilfe, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation, Intensivmedizin, Pädiatrische Intensivmedizin, Allgemeine , Spezielle Pädiatrie und Neonatologische Pädiatrie vorgegeben. […]

Quelle: InEK

Das könnte Dich auch interessieren …