Bilanz der hessischen Sozialgerichtsbarkeit

Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts hält an

„Diese weiterhin außergewöhnlich hohen Verfahrenseingänge an den 7 Sozialgerichten in beruhen vorrangig auf den mehr als 10.000 Klage- und Eilverfahren, die im vergangenen Jahr im Bereich des Krankenversicherungsrechts anhängig gemacht wurden. Bereits im Jahr 2018 waren 11.077 neue krankenversicherungsrechtliche Verfahren eingegangen. (Im Jahr waren es mit 4.560 Verfahren weniger als die Hälfte). Hierbei handelt es sich insbesondere um Klagen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Rückzahlung abgerechneter Krankenhauskosten, nachdem mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Ende 2018 die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt worden ist.

Auf die daraus resultierende hohe Belastung der Sozialgerichte hat das Hessische Ministerium der Justiz bereits reagiert. Für die Zeit ab März 2020 sind den hessischen Sozialgerichten 3 weitere Richterplanstellen zugewiesen worden. Ob dies ausreichen wird, um den enormen Verfahrensanstieg der letzten Jahre aufzufangen, bleibt abzuwarten“, führte Dr. Seitz aus. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit Hessen

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