Ein auf die Behandlungsunterlagen eines Krankenhauses gerichteter Herausgabeanspruch bestehe nicht, soweit die Krankenkasse keine zur Abrechnungsprüfung berechtigende Auffälligkeit benennt

L 1 KR 101/17  | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg  , Urteil vom 29.03.2019