§ 8 Abs. 3 KHEntgG und die primäre Fehlbelegung – wirtschaftliche Alternativvergütung im Spiegel der Rechtsprechung
Sozialgerichte konkretisieren vorstationäre Abrechnung und ambulante Alternativen im DRG-System
Die Anwendung von § 8 Abs. 3 KHEntgG bei primären Fehlbelegungen steht erneut im Fokus sozialgerichtlicher Rechtsprechung. Wie unter anderem das Sozialgericht Gelsenkirchen im Urteil vom 20.01.2025 (Az. S 45 KR 482/23) entschieden hat, ist bei fehlender stationärer Erforderlichkeit eine vorstationäre Vergütung nach § 115a SGB V möglich, sofern keine andere ambulante Abrechnungsmöglichkeit besteht, wie aus der Analyse von Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte hervorgeht.




