Zur Abrechnung einer geplanten bronchialen Thermoplastie als eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) im Sinne von § 6 Abs. 2 KHEntgG

S 15 KR 348/16 | Sozialgericht Aachen , Urteil vom 16.08.2018  

[…] Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der G-BA bisher keine Entscheidung nach Absatz 1 getroffen hat, dürfen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden, wenn sie das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten und ihre Anwendung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. […] Die angewandte Methode der bronchialen Thermoplastie erfüllt die Voraussetzungen nach § 137c Abs. 3 SGB V. Die bronchiale Thermoplastie ist eine Behandlungsmethode, die nicht ambulant erbracht werden kann und einer stationären Krankenhausbehandlung bedarf.