Zum OPS-Kode 8-98b aufgeführte halbstündige Transportentfernung
B 1 KR 39/17 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2018, Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor. Rechtsanwalt Herr Mohr fasst zusammen:
Die im OPS-Kode 8-98b aufgeführte halbstündige Transportentfernung bemisst sich nach dem Zeitintervall zwischen Rettungstransportbeginn, dem Ingangsetzen der Rettungskette durch die Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und Rettungstransportende, der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit im Kooperationspartner-Krankenhaus. Die Klammerdefinition im OPS-Kode 8-98b erläutert, dass es um die „Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende“ geht. Dies meint die gesamte Zeit, die die Rettungskette benötigt, um einen Patienten vom zunächst behandelnden Krankenhaus in die behandelnde Einheit im Kooperationspartner-Krankenhaus zu verlegen. Die Klammerdefinition stellt bewusst auf die Inanspruchnahme des gesamten Rettungstransportsystems ab, auf die Rettungskette, nicht nur auf Teilabschnitte wie die reine Transportzeit eines Transportmittels.
Download: Newsletter halbstündige Transportentfernung (PDF, 3.96MB)
Quelle: Medizinrecht RA F.W Mohr
Siehe auch:
- Definition der Transportentfernung im OPS 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung
- OPS-Codes: Altersdiskriminierung durch das BSG?
- OPS 8-981 “Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls”: Zur Auslegung des Strukturmerkmals der “halbstündigen Transportentfernung” nach der rückwirkenden Neufassung des OPS 8-98b
- Medcontroller: Rechtsbeugung war unter der Gürtellinie: Ein Interview mit Prof. Schlegel
- Eine “halbstündige Transportentfernung” ist nach dem klaren Wortlaut die zeitliche Dimension des Transports, der maximal eine halbe Stunde dauern soll. Es kann nur auf die reine Beförderungszeit ankommen
- DIMDI-Definition der Transportzeit ist auch gem. § 301 Abs. 2 S. 6 SGB V i.d. F. ab dem 01.01.2020 wirksam
- Rückwirkende DIMDI-Klarstellungen: SG München wendet sich an das Bundesverfassungsgericht
- Weiterer Streit zur Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung
- Zum OPS 8-98b Mindestmerkmal: Eine “halbstündige Transportentfernung” ist nach dem klaren Wortlaut die zeitliche Dimension des Transports, der maximal eine halbe Stunde dauern soll
- Eine „halbstündige Transportentfernung“ ist nach dem klaren Wortlaut bei OPS 8-98b die zeitliche Dimension des Transports, der maximal eine halbe Stunde dauern soll