Verwaltungsgericht Düsseldorf: Klinik-Verbund in Wuppertal darf Leistungsgruppe 8.1 EPU/Ablation weiterhin erbringen

Eilantrag erfolgreich – Zweifel an aktualisierter Bedarfsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 15. Dezember 2025 einem Eilantrag eines Klinik-Verbundes in Wuppertal stattgegeben. Die Trägerin darf vorläufig weiterhin medizinische Leistungen der Leistungsgruppe 8.1 EPU/Ablation erbringen. Der Antrag richtete sich gegen einen krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die 21. Kammer des Gerichts begründete den Beschluss damit, dass die Landesbehörde bei der Bedarfsplanung auf aktualisierte medizinische Leitlinien verwiesen habe, deren Umsetzung jedoch in der Zuweisung nicht systematisch nachvollziehbar sei. Die ursprünglich auf Basis des Krankenhausplans NRW 2022 ermittelte Bedarfsanalyse für das Basisjahr 2019 ergab für 2024 insgesamt 26.969 Fälle. Das Gericht äußerte durchgreifende Zweifel, ob der vom Land angenommene erhöhte Gesamtbedarf korrekt und regional einheitlich verteilt wurde, insbesondere im Versorgungsgebiet Düsseldorf, Remscheid, Kreis Mettmann, Solingen und Wuppertal.

Eine Beschwerde gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert