Krankenhausplanung NRW: Erfolgreiche Beschwerde bzgl. der LG 14.2 Endoprothetik Hüfte und LG 14.5 Wirbelsäuleneingriffe

13 B 109/26 | Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 14.7.2026 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Wie die Anwaltskanzlei Quaas & Partner berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 14. Juli 2026 (Az. 13 B 109/26) einem Krankenhaus im Streit um die Krankenhausplanung des Landes vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der Leistungsgruppen 14.2 Endoprothetik Hüfte und 14.5 Wirbelsäuleneingriffe an und beanstandete Fehler bei der Auswahlentscheidung der Planungsbehörde.

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