Stationäre Weiterbehandlung nach Polytrauma bei Schmerzmedikation und pflegerischem Betreuungsbedarf notwendig
L 4 KR 450/21 | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2022
Eine stationäre Weiterbehandlung nach Polytraumaversorgung ist erforderlich, wenn aufgrund der Schmerzmedikation und der Notwendigkeit rufbereiten Pflegepersonals eine ambulante Behandlung nicht möglich ist.
Das Gericht entschied, dass die stationäre Weiterbehandlung eines Versicherten nach einer Polytraumaversorgung notwendig war, da die Frakturfolgen und die Nervenschädigung im linken Bein noch nicht abgeklungen waren. Trotz rollstuhlmobiler Selbstständigkeit bedurfte der Versicherte weiterhin physiotherapeutischer Unterstützung beim Stützgang und regelmäßiger Schmerzmedikation. Der Sachverständige bestätigte die anhaltenden Beschwerden und den Bedarf an pflegerischer Betreuung. Da die Notwendigkeit einer ständigen ärztlichen Präsenz nicht bestand, jedoch eine kontinuierliche pflegerische Betreuung erforderlich war, war eine ambulante Behandlung zu diesem Zeitpunkt keine Option.