Serienmordverdacht gegen Krankenhauspfleger – Welche strafrechtliche Haftung droht dem Krankenhaus-Management?

Ein ehemaliger Krankenpfleger aus Nordrhein-Westfalen steht im Verdacht, über Jahre hinweg auf zwei Palliativ- und Intensivstationen gezielt Patientinnen und Patienten durch Überdosierungen von Beruhigungs- und Schmerzmitteln getötet zu haben. Neben den bereits angeklagten und in Teilen verhandelten Fällen – das Urteil des Landgerichts Aachen ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung – gehen die Ermittler inzwischen von mehr als 20 weiteren möglichen Mordtaten aus.

Da nun auch gegen eine unbestimmte Zahl weiterer Personen ermittelt werden soll, widmet sich Rechtsanwalt Jens Ferner der Frage, inwieweit neben dem mutmaßlichen Täter auch Verantwortliche im Krankenhaus-Management strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Im Zentrum stehen dabei mögliche Pflichtverstöße in der Aufsicht und Organisation von Klinikabläufen. Für das Management stellen sich insbesondere Fragen der Garantenstellung, der innerbetrieblichen Kontrollmechanismen sowie der Wahrnehmung von Organisations- und Auswahlpflichten.