BGH verschärft Anforderungen an ärztlichen Nachtdienst in Krankenhäusern
Urteil zu Organisationsverschulden stärkt Patientenschutz bei unzureichender fachärztlicher Besetzung
Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Christoph Klaus Hamann LL.M. auf anwalt.de greift ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Organisation ärztlicher Nachtdienste in Krankenhäusern auf. Der BGH hat mit Urteil vom 25.11.2025 (Az. VI ZR 51/24) die Anforderungen an die fachärztliche Absicherung im Nachtdienst präzisiert und die Haftungsrisiken für Kliniken bei Organisationsmängeln deutlich hervorgehoben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Behandlung eines Augenpatienten, der nach einer Operation nachts ausschließlich durch einen sehr unerfahrenen Assistenzarzt betreut wurde. Nach Darstellung des Fachbeitrags fehlte eine ausreichende fachärztliche Rückfallebene beziehungsweise unmittelbare Supervision. Infolge der Behandlung erlitt der Patient schwere Sehschäden.
Der Bundesgerichtshof hatte zu prüfen, ob hierin ein sogenanntes Organisationsverschulden des Krankenhauses liegt. Nach der Entscheidung können Krankenhäuser haftbar gemacht werden, wenn die personelle Organisation des ärztlichen Bereitschafts- oder Nachtdienstes den medizinischen Anforderungen des jeweiligen Fachbereichs nicht genügt.




