PrüfvV: Fehlende Bezifferung eines Erstattungsanspruchs schließe die Aufrechnung aus, es sei denn, ein Vertrauensschutz aufgrund früherer unbezifferter Ansprüche bestehe
B 1 KR 33/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 28.08.2024
Die fehlende konkrete Bezifferung eines Erstattungsanspruchs in der Mitteilung nach § 8 Satz 1 PrüfvV schließt grundsätzlich die Aufrechnung mit einem unstreitigen Leistungsanspruch des Krankenhauses aus. Ein Vertrauensschutz kann jedoch dazu führen, dass die Krankenkasse sich auf die fehlende Bezifferung nicht berufen kann, wenn sie in der Vergangenheit wiederholt unbezifferte Erstattungsansprüche geltend gemacht hat und das Krankenhaus diese akzeptiert hat.






