Optimierungsgebot im Strahlenschutz rechtfertigt kostspieligere Behandlungsmethoden bei geringerer Strahlenexposition

S 17 KR 193/21 | Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 11.12.2024 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner 

Das Optimierungsgebot im Strahlenschutz gemäß § 8 Strahlenschutzgesetz habe Vorrang vor dem Wirtschaftlichkeitsgebot, sodass medizinisch notwendige Verfahren mit geringerer Strahlenbelastung, wie das 3D-Mapping (OPS 8-835.8), trotz höherer Kosten vergütungsfähig sind.

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