Gericht bestätigt nachträgliche Rechnungskorrektur eines Krankenhauses
S 15 KR 1107/18 | Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 11.03.2019
In einem Rechtsstreit zwischen einem Krankenhaus und einer Krankenkasse hat das Sozialgericht Heilbronn zugunsten des Krankenhauses entschieden. Der Fall betraf eine Rechnungskorrektur nach einer stationären Behandlung, die zunächst von der Krankenkasse beglichen, jedoch nachträglich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft wurde. Aufgrund des MDK-Gutachtens stellte das Krankenhaus eine höhere Rechnung aus, die die Krankenkasse jedoch nicht bezahlen wollte, da die Korrektur angeblich verspätet erfolgte.
Das Gericht urteilte, dass die nachträgliche Rechnungskorrektur rechtzeitig und zulässig war, da sie innerhalb des Kalenderjahres nach der ursprünglichen Abrechnung erfolgte. Die Krankenkasse wurde verurteilt, den Restbetrag von rund 2.500 Euro sowie Zinsen zu zahlen. Die Argumentation der Krankenkasse, dass die Vereinbarung zum Prüfverfahren eine solche Korrektur ausschließe, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig