Nach Einholung eines MDK-Gutachtens muss Krankenkasse korrigierte Rechnung eines Krankenhauses zahlen
S 15 KR 1107/18 | sozialgericht Heilbronn, urteil vom 11.03.2019 – Rechtsanwalt Rolf Heinemann
Die krankenkasse verhalte sich mit ihrer Weigerung, die nachträglich korrigierte Rechnung zu begleichen, zudem treuwidrig. Sie fordere schließlich regelmäßig die Krankenhausträger zur Korrektur oder gar Stornierung einer ursprünglichen Rechnung auf, falls sich aus einem von ihr initiierten mdk-gutachten ein niedrigerer Vergütungsanspruch des Krankenhauses ergebe. Sie müsse sich daher umgekehrt auch eine rechnungskorrektur zu ihren Ungunsten entgegenhalten lassen. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Heinemann
Krankenkasse weigert sich, nach Einholung eines von ihr veranlassten MDK-Gutachtens korrigierte Rechnung eines Krankenhauses zu zahlen!
Quelle: Sozialgericht Heilbronn