Krankenhaus habe keinen Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen (Ist-)Personalkosten, die zur Erfüllung verbindlicher Personalvorgaben (hier: nach der PPP-Richtlinie) anfallen, wenn dies nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.04.2025 – Kommentar Gleiss Lutz Hootz Hirsch Rechtsanwälte
Gleiss Lutz erstreitet Grundsatzurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Finanzierung zwingender Personalvorgaben für die gesetzlichen Krankenversicherer…






