Innerklinische Krankentransporte: Krankenhaus zur Vergütung verpflichtet

B 3 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024

Für innerklinische (krankenhausinterne) Krankentransporte während einer stationären Behandlung sind die veranlassenden und in Anspruch nehmenden Krankenhäuser den Krankentransportunternehmen auf zivilrechtlicher Grundlage vergütungspflichtig. Diese Transporte gelten als allgemeine Krankenhausleistungen und werden nicht gesondert von den Krankenkassen erstattet. Das Krankenhaus trägt die Gesamtverantwortung für die stationäre Versorgung, einschließlich der durch Dritte erbrachten Leistungen.