Fortgeltung individueller NUB-Entgelte bis zur neuen Budgetvereinbarung

Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 10.07.2025 (nicht rechtskräftig) – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte

Krankenhäuser dürfen ein für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) individuell vereinbartes Entgelt der Höhe nach auch nach Aufnahme in die Anlage 4 des Fallpauschalenkatalogs als unbewertetes Zusatzentgelt weiterhin abrechnen, solange keine neue Budgetvereinbarung gemäß § 15 Abs. 2 KHEntgG getroffen wurde. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen vermeintlich rechtswidriger Zahlungen bestehe nicht.