Fehlerhafte medizinische Maßnahmen und unzureichende Aufklärung über Risiken führen zur Haftung der Ärzte

VI ZR 363/23 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2024

Das Setzen eines Verweilkatheters in die Arteria brachialis bei einem frühgeborenen Patienten, der zu schwerwiegenden Durchblutungsstörungen und einer Amputation führte, wird als ärztlicher Behandlungsfehler bewertet, wenn die Gefahr der Ischämie in dieser Arterie nicht ausreichend beachtet wurde und keine ausreichende Aufklärung über die Risiken und Alternativen erfolgte.

Die Entscheidung stellt klar, dass bei einer fehlerhaften Behandlung und mangelnder Aufklärung nicht nur die Behandlung als solche, sondern auch die kausalen Auswirkungen für den Gesundheitsschaden des Patienten genau geprüft werden müssen. Es wird betont, dass in Fällen fehlender Aufklärung die Beweislast nicht allein beim Patienten liegt, sondern dass die Ärzte eine hypothetische Einwilligung plausibel darlegen müssen.

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