Bei pharmakologisch ineffizienter Behandlung und zudem unzureichender Dokumentation kann eine Verweildauerkürzung erfolgen

S 9 KR 944/14 | , vom 28.11.2018

Gutachter erachten als nicht ausreichend, um vor dem Hintergrund des sichtbaren Tatendrangs weiterhin von einer schweren Symptomatik auszugehen, da vollständige psychopathologische Befunde oder validierten Beurteilungsskalen fehlen. Die Koordination diverser therapeutischer Ansätze, die nur stationär möglich sei, müsse nach übereinstimmender Auffassung der Gutachter durch eine vollständige und durchgängige Dokumentation des multiprofessionellen Vorgehens nachvollziehbar gemacht werden. Dies sei vorliegend nicht geschehen. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit


bei überlanger vollstationärer Betreuung durch

Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse gegen ein Krankenhaus einen Anspruch auf Rückzahlung von rund 10.000 Euro hat, weil die Behandlung verzögert stattgefunden und damit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat. […]

Nach Auffassung des Sozialgerichts ist dem Ergebnis des zweiten Sachverständigengutachtens zu folgen. Die medikamentöse Therapie sei verzögert und nicht dem Zeitplan der Leitlinien nach betrieben worden, so dass die Dauer der Behandlung deutlich hätte verkürzt werden können. Das Krankenhaus habe damit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen und habe entsprechend einen Teilbetrag zurückzuzahlen. Die Verzögerung sei jedoch nicht so groß gewesen wie von der Krankenkasse angenommen. […]

Pressemitteilung: juris

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