Bei pharmakologisch ineffizienter Behandlung und zudem unzureichender Dokumentation kann eine Verweildauerkürzung erfolgen
S 9 KR 944/14 | Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2018
Gutachter erachten Dokumentation als nicht ausreichend, um vor dem Hintergrund des sichtbaren Tatendrangs weiterhin von einer schweren Symptomatik auszugehen, da vollständige psychopathologische Befunde oder validierten Beurteilungsskalen fehlen. Die Koordination diverser therapeutischer Ansätze, die nur stationär möglich sei, müsse nach übereinstimmender Auffassung der Gutachter durch eine vollständige und durchgängige Dokumentation des multiprofessionellen Vorgehens nachvollziehbar gemacht werden. Dies sei vorliegend nicht geschehen.




