Amtshaftung bei Rettungsleitstellen: Bundesgerichtshof betont Pflicht zur Prüfung medizinischer Indikation
III ZR 417/23 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2025
Unterlässt ein Berufungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage, ob im Einzelfall eine Indikation zur sofortigen Notarztentsendung bestand, verletzt es seine Aufklärungspflicht. Bei grober Amtspflichtverletzung durch eine Rettungsleitstelle kann eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten eintreten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Berufungsurteil aufgehoben, das eine Amtshaftungsklage im Zusammenhang mit einem tragischen Rettungseinsatz abgewiesen hatte. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob Disponenten in Rettungsleitstellen bei der Bearbeitung von Notrufen pflichtwidrig handelten, insbesondere durch unterlassene Notarztentsendung, obwohl der Notruf eine entsprechende Dringlichkeit nahelegte.
Im verhandelten Fall war es nach einem verspäteten Notarzteinsatz zur Geburt eines Kindes gekommen, das in der Folge an den Folgen einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie infolge vorzeitiger Plazentaablösung verstarb.




