Ambulante Entbindungen im Krankenhaus begründen denselben Vergütungsanspruch wie stationäre Leistungen
B 1 KR 5/24 R, B 1 KR 6/24 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 20.02.2025 – Terminbericht Nummer 1/25
Das Bundessozialgericht entschied, dass eine ambulante Entbindung im Krankenhaus grundsätzlich denselben Vergütungsanspruch wie eine stationäre Entbindung begründet, wenn die erbrachten Kernleistungen identisch sind. Die Revision des Krankenhauses war erfolgreich, da aus der gesetzlichen Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Entbindung gemäß § 24f SGB V kein Ausschluss des Vergütungsanspruchs für ambulante Entbindungen resultiert. Die Leistungen, wie Vorbereitungen, Entbindung und Nachsorge, sind bei beiden Entbindungsarten vergleichbar, sodass auch für die ambulante Entbindung die gleiche Fallpauschale wie für stationäre Entbindungen gelte.