Ärztliche Werbung auf Social Media: Gerichtsurteile konkretisieren Grenzen
OLG Frankfurt und OLG Köln geben Leitlinien für Werbung im Gesundheitsbereich
Die Nutzung von Social Media für ärztliche Werbung steht zunehmend im Fokus der Rechtsprechung. Medlegal Rechtsanwälte weist auf zwei aktuelle Urteile hin, die die rechtlichen Grenzen klarer definieren:
- OLG Frankfurt (6 U 40/25): Das Gericht bestätigte das Verbot von Vorher-Nachher-Bildern bei Eingriffen, die nicht medizinisch notwendig sind. Ziel ist der Schutz von Patientinnen und Patienten vor irreführender Darstellung von Behandlungsergebnissen.
- OLG Köln (6 U 118/24): Das Urteil legt die Anforderungen an Werbung für rezeptfreie Arzneimittel auf Social-Media-Plattformen fest. Auch hier müssen Inhalte sachlich, korrekt und nicht irreführend sein.
Beide Entscheidungen unterstreichen, dass die Strenge der rechtlichen Vorgaben für klassische Werbung auch auf Social Media Anwendung findet. Ärztinnen und Ärzte sollten ihre Online-Kommunikation daher sorgfältig prüfen, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






