Vernichtung von Betäubungsmittelresten in Operationsbereichen: Rechtliche Orientierung für Krankenhäuser

Bundesopiumstelle empfiehlt pragmatische Verfahren zur sicheren Entsorgung von Narkoseresten

Die Zahl der Anfragen zur Vernichtung von Betäubungsmittelresten in Operationsbereichen ist in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen – Grund sind u. a. strengere Qualitäts­sicherungsmaßnahmen und Zertifizierungsanforderungen. Nach § 16 BtMG müssen nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel so vernichtet werden, dass Mensch, Umwelt und Wiederverwendung geschützt sind.