Vernichtung von Betäubungsmittelresten in Operationsbereichen: Rechtliche Orientierung für Krankenhäuser
Bundesopiumstelle empfiehlt pragmatische Verfahren zur sicheren Entsorgung von Narkoseresten
Die Zahl der Anfragen zur Vernichtung von Betäubungsmittelresten in Operationsbereichen ist in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen – Grund sind u. a. strengere Qualitätssicherungsmaßnahmen und Zertifizierungsanforderungen. Nach § 16 BtMG müssen nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel so vernichtet werden, dass Mensch, Umwelt und Wiederverwendung geschützt sind.




