Potenzielle Auswirkungen der Krankenhausreform und des G-BA-Beschlusses zur Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen am Beispiel Sachsens

Dieser Artikel untersucht die potenziellen Auswirkungen einer levelbasierten Krankenhausreform und Umsetzung der G‑BA-Richtlinie zur Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen in Sachsen.

Nach Anwendung der Kriterien des G‑BA-Beschlusses zeigt sich eine Reduzierung der hüftgelenknahen Femurfrakturen versorgenden Kliniken in den TraumaNetzwerken Sachsens von 42 auf 28 (−33 %), bei Umsetzung der Krankenhausreform reduziert sich diese Zahl weiter von 42 auf 15 (−64 %). Diese Reduktion würde zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen in den verbleibenden Kliniken (2- bis 3fach) führen und das bis zu 4Fache in 2030 – mit entsprechend gesteigertem Bedarf an OP-Kapazitäten (1,2 OP/Woche) und ca. 7400 Sekundärverlegungen/Jahr bedeuten. In einzelnen Landkreisen Sachsens stünden nach derzeitigen Maßstäben großflächig keine Klinik zur Versorgung hüftgelenknaher Frakturen zur Verfügung.

Osterhoff, G., TraumaNetzwerk Westsachsen., TraumaNetzwerk Ostsachsen. et al. Potenzielle Auswirkungen der Krankenhausreform und des G-BA-Beschlusses zur Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen am Beispiel Sachsens. Unfallchirurgie (2024). https://doi.org/10.1007/s00113-024-01499-x

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