Notfallreform: DKG warnt vor Milliardenverlusten in Kliniken
Dr. Gerald Gaß kritisiert „realitätsferne“ Kabinettsbeschlüsse und fordert volle Kostenerstattung für Integrierte Notfallzentren (INZ)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) findet drastische Worte für den aktuellen Kabinettsbeschluss zur Notfallreform. Vorstandschef Dr. Gerald Gaß bezeichnet die Pläne als „Versprechungen der Politik zu Lasten Dritter“ und warnt vor einem wirtschaftlichen Kollaps der Kliniken. Angesichts eines bestehenden Defizits von 1,5 Milliarden Euro in der ambulanten Notfallversorgung sieht die DKG die Krankenhäuser außerstande, sich an den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) zu beteiligen, sofern keine vollständige Refinanzierung garantiert wird.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 22. April 2026 hat die Bundesregierung die Weichen für eine Neuordnung der Notfallversorgung gestellt – doch der Widerstand der Leistungserbringer ist massiv. Nach Berechnungen der DKG versorgen die Kliniken bereits heute jährlich 13 Millionen ambulante Notfälle, für die sie eigentlich nicht zuständig sind. Pro Fall entstehe ein Verlust von über 100 Euro, da die Vergütung – insbesondere die mit unter 10 Euro kalkulierte Abklärungsgebühr – in keiner Weise die tatsächlichen Vorhaltekosten decke.
Gaß macht deutlich, dass die Kliniken unter den aktuellen Sparplänen von Bundesministerin Warken keine weiteren Defizite mehr kompensieren können. Die Beteiligung an den neuen INZ stellt die DKG daher unter eine klare Bedingung: Entweder garantieren die Krankenkassen eine volle Kostenerstattung für die erbrachten Leistungen, oder die Kliniken ziehen sich auf die Rolle des Vermieters zurück. In diesem Szenario müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Zentren in gemieteten Krankenhausräumen mit eigenem Personal vollständig selbst betreiben.
Besonderes Unverständnis äußert die DKG über die geplanten Abläufe für Krankenhäuser ohne eigenes INZ. Diese sollen zwar eine Ersteinschätzung vornehmen, dürften die Patienten im Anschluss jedoch oft nicht selbst behandeln – ein Modell, das Gaß als „weder praktikabel noch vermittelbar“ kritisiert. Zudem blieben bürokratische Hürden, wie die Ungleichbehandlung bei der Arzneimittelabgabe, bestehen, was die Versorgung in der Notaufnahme gegenüber dem niedergelassenen Sektor weiterhin benachteilige.






