Niedersachsen: „Patientinnen und Patienten müssen sich sicher fühlen – im Krankenhaus und in der Praxis“

Um die zu stärken, hat das Land das und weitere Gesetze verbessert. Unter anderem ermöglichen in Zukunft in den Krankenhäusern anonyme Fehlermeldesysteme, dass Verdachtsmomente an eine neutrale Stelle gemeldet werden können. Die schreckliche Mordserie durch den als Todespfleger bekannt gewordenen habe gezeigt, so die Ministerin, wie wichtig es sei, eine solche Anlaufstelle einzurichten: „Damals haben viele weggeschaut, weil sie einen Kollegen nicht offiziell anschwärzen wollten. In Zukunft soll das nicht mehr passieren.“

Kliniken sind verpflichtet, regelmäßig sogenannte Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen durchzuführen, um zum Beispiel einen auffälligen Anstieg von Todesfällen frühzeitig feststellen zu können. Die Arzneimittelkommission, die in jedem Krankenhaus gebildet werden muss, dokumentiert unter anderem den Verbrauch von Arzneimitteln. So fällt ein ungewöhnlicher Verbrauch viel schneller auf.

Bis zum 1. Januar 2022 müssen zudem in allen Häusern Stationsapothekerinnen und -apotheker verpflichtend eingeführt werden, die auf den Stationen zum Umgang mit Medikamenten beraten.

: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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