Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025
jetzt Status quo prüfen
Im Rahmen der Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (csrd) und der Taxonomie-verordnung sind auch große Kapitalgesellschaften im Sektor Gesundheits- und Sozialwirtschaft verpflichtet, ab dem geschäftsjahr 2025 einen nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts darzulegen ist. Zudem sind Einrichtungsträger, die gemäß ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag wie große Kapitalgesellschaften berichten müssen, angehalten, ihre Berichterstattung zu erweitern. […]
Das Thema Nachhaltigkeit ist hierbei als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie bzw. Aufgabe der Geschäftsführung anzusehen.