Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2025 sowie Aktualisierung eines normativen Verweises

Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft

Leistungsbereich Nr. 8: Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht < 1.250 g

  • Der Verweis auf die geänderte Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) wurde angepasst.
  • Regelungen zur Verlegung Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 g sind nun in § 6 (vormals § 5) der QFR-RL verortet.

Leistungsbereich Nr. 9: Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Mamma-Ca-Chirurgie)

  • Der OPS-Katalog wurde um den neuen Kode 5-401.14 ergänzt

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