MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Teil B – Änderung in §§ 55, 60 und 65
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2025 in Kraft
Die Anpassungen betreffen insbesondere Fristen und Verfahrensschritte im Rahmen stichprobenbasierter Kontrollen des Personaleinsatzes.
Zu den zentralen Änderungen gehört, dass der Medizinische Dienst (MD) innerhalb von 14 Tagen eine Stichprobe aus der vom Krankenhaus bereitgestellten Mitarbeitendenliste zieht und das Ergebnis unverzüglich mitteilt. Erst ab dieser Mitteilung beginnt die Frist für die Durchführung der Kontrolle. Zudem wurden Formulierungen zur Terminvereinbarung und Prüfungsterminen präzisiert, um den Ablauf transparenter zu gestalten. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verfahrensabläufe zwischen MD und Krankenhäusern klarer und einheitlicher zu regeln.







