KRITIS-Dachgesetz erweitert Resilienzpflichten für Krankenhäuser
KPMG Law verweist im KU-Fachartikel auf neue Anforderungen für kritische Infrastrukturen außerhalb der IT-Sicherheit
Mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz entsteht in Deutschland ein neuer sektorübergreifender Rechtsrahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Absicherung kritischer Einrichtungen gegen unterschiedliche Krisenszenarien – ausdrücklich nicht nur im Bereich der IT- und Cybersicherheit. Krankenhäuser könnten künftig deutlich stärker verpflichtet werden, ihre organisatorische und infrastrukturelle Widerstandsfähigkeit gegenüber Ausfällen, Naturereignissen, Versorgungsengpässen oder anderen Störungen nachzuweisen.
Entscheidend für die Betroffenheit von Krankenhäusern soll nach aktuellem Stand die Zahl der versorgten Einwohnerinnen und Einwohner sein. Der derzeit diskutierte Schwellenwert liegt bei 500.000 Einwohnern. Krankenhäuser, die diesen Versorgungsumfang erreichen, würden unter die neuen Resilienzpflichten des KRITIS-Dachgesetzes fallen.





