Erweiterter Leistungsanspruch für Lungenvolumenreduktion bei schwerem Lungenemphysem
G-BA ermöglicht breiteren Zugang zur Behandlungsmethode mit Spiralen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Leistungsanspruch auf die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (LVR) mittels Spiralen für Patient mit schwerem Lungenemphysem erweitert. Neben den bisherigen Kriterien dürfen nun auch Personen mit einem Residualvolumen von weniger als 225 % des Sollwertes, das durch Lungenfunktionsprüfung ermittelt wird, in Ausnahmefällen von der LVR profitieren. Diese Methode ist speziell für Patient gedacht, bei denen herkömmliche Therapien nicht in Frage kommen und die unter einer Überblähung und Funktionslosigkeit des Lungengewebes leiden.
Der G-BA unterstreicht, dass der Eingriff eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung erfordert und nur dann durchgeführt werden sollte, wenn keine anderen Behandlungsmöglichkeiten verfügbar sind.




