MDK-Reformgesetz muss das Entlassmanagement bei ethisch-kritischen Fällen stärken

Das geplante Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (-Reformgesetz) soll die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) und der Krankenkassen reformieren. Anlässlich der Expertenanhörung und Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Gesundheit am 14. Oktober fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband eine Stärkung des Entlassmanagements im MDK-Reformgesetz, um die Versorgung vulnerabler Patientengruppen zu verbessern und wertvolle Ressourcen bei Medizinischem Dienst, Krankenkassen und Krankenhäusern zu sparen.

„Rund 22 Prozent der MDK-Prüfungen erfolgen aufgrund einer Überschreitung der oberen Grenzverweildauer. Wir haben uns diese Fälle in den evangelischen Krankenhäusern genau angesehen: Zwar ist die medizinische Versorgung der Patienten abgeschlossen, aber eine Entlassung aus dem Krankenhaus ist in vielen Fällen aus ethischer Sicht nicht vertretbar. […]

Der über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 9 SGB V beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung hat das Ziel, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Zugleich regelt er den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf ein Entlassmanagement durch das Krankenhaus und die Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Krankenkasse. Laut §10, Absatz 1 ist es Aufgabe der Krankenkasse, gemeinsam mit dem Krankenhaus rechtzeitig vor der Entlassung des Patienten die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer zu kontaktieren und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen. „Daher fordert der DEKV den Artikel 1, Nummer 23 § 275c Absatz 3 im MDK-Reformgesetz dahingehend anzupassen, dass eine Rechnungskürzung, die sich auf die obere Grenzverweildauer bezieht, nicht erfolgen darf, wenn die verlängerte stationäre Verweildauer darin begründet ist, dass eine Überleitung in eine notwendige Versorgung trotz Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen nicht möglich ist. […]

Pressemitteilung: DEKV

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