OGVD

Die obere Grenzverweildauer legt fest, ab welcher Aufenthaltsdauer im Krankenhaus ein tagesbezogener vergütet wird. Für jede einzelne DRG wird im -Katalog gemäß der gültigen () der 1. Tag mit Zuschlag und eine Bewertungsrelation je Zuschlagstag ausgewiesen. (Beispiel für 2016 DRG 901C OGVD = 33 und Bewertungsrelation je Tag 0,093) für den 1. Tag mit Zuschlag und für jeden weiteren Belegungstag des Krankenhausaufenthaltes wird dann diese Bewertungsrelation dazugerechnet (im Beispiel 901C bei 42 Tagen 10 Zuschlagstage und damit 10*0,093, also Zuschlag von 0,930). Ob diese die entsprechenden zusätzlichen Kosten decken, ist vom Einzelfall abhängig.
Ermittelt wird der Zuschlagsbetrag dann, indem die zusätzliche Bewertungsrelation für diesen Fall mit dem jeweiligen multipliziert wird.