DKG zum Qualitätsmonitor 2019 der AOK

Patientenverunsicherung mit alten Zahlen

Der AOK-Bundesverband verunsichert mit seinem angeblichen „Qualitäts“monitor durch die Nutzung von veralteten Zahlen Patienten. So sagt der AOK-Bundesverband, dass etwa 30 Prozent der , die Herzklappen implantierten, weniger als 100 Eingriffe machten. Seine Behauptungen werden durch Zahlen aus dem Jahr 2017 eindeutig widerlegt. Realität im Jahr 2017 war, dass von 92 Krankenhäusern nur elf weniger als 100 Eingriffe hatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2015 die Richtlinie zur minimalinvasiven Herzklappeninterventionen () zur Thematik beschlossen, die ganz offenbar bereits zu einer erheblichen Zentralisierung geführt hat. Diese Richtlinie definiert Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität und soll so zu einer Optimierung der Ergebnisqualität der Behandlung beitragen. Der AOK-Bundesverband sollte diese Richtlinie kennen. Immerhin hat sie auch der GKV-Spitzenverband mitverabschiedet. Wenn der AOK-Bundesverband sie nicht kennt, ist das ein Armutszeugnis. Wenn er sie kennt, ihre Wirkung versteht und trotzdem die alten Zahlen so darstellt, ist das bewusste Verunsicherungspolitik und ein unwürdiges Schauspiel. Der Aufschrei der Ortskrankenkassen ist peinlich und zeugt von unwissenschaftlichem Arbeiten, denn ein wissenschaftliches Institut sollte sich auf die neuesten verfügbaren Daten berufen, wenn es Auswertungen vornimmt. „Ansonsten setzt sich bald der Name UWIDO durch: Unwissenschaftliches Institut der Ortskrankenkassen“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der Aufschrei des AOK-Bundesverbandes beim Brustkrebs ist genauso unverständlich, steht doch hier die Mindestmenge für die chirurgische Behandlung des Mammakarzinoms gerade auf der Tagesordnung. Nach Inkrafttreten des Verfahrens zur Festlegung von Mindestmengen in der GBA-Verfahrensordnung im April 2018 hat der G-BA bereits am 19. Juli 2018 die Einleitung des Beratungsverfahrens beschlossen. Schneller geht es kaum. Und bereits am 16. August 2018 hat der G-BA den ersten erforderlichen Schritt, die Beauftragung des Instituts für Qualität und im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer systematischen Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der chirurgischen Behandlung des Brustkrebses, beschlossen. Auch das geht kaum schneller. Allen Beschlüssen hat die DKG zugestimmt. „Von Verweigerungshaltung kann keine Rede sein. Und bei der Früh- und Neugeborenenversorgung wird über die Anpassungserfordernisse der derzeitig gültigen Mindestmengen beraten. Auch dies wird von der DKG konstruktiv begleitet“, so Baum.

Pressemitteilung: DKG (PDF, 60KB)

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