BMG plant Bürokratieabbau bei Krankenhäusern und Qualitätssicherung

Gesetzentwurf sieht weniger Pflegepersonalnachweise, vereinfachte Abrechnung bei Verlegungen und einmalige QS-Datenmeldungen vor

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Entwurf für ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz vorgelegt. Damit sollen Dokumentations-, Melde- und Prüfpflichten im Gesundheitswesen reduziert werden. Für Krankenhäuser sind unter anderem der Wegfall bestimmter Pflegepersonalnachweise, Erleichterungen bei der Abrechnung von Verlegungsfällen und eine Vereinfachung der externen Qualitätssicherung vorgesehen. Das Ministerium rechnet mit einer jährlichen Bürokratieentlastung von zunächst rund 100 Millionen Euro, die bis 2030 auf etwa 180 Millionen Euro steigen soll.

Nach dem Gesetzentwurf sollen psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen künftig von der differenzierten Datenübermittlung zum Pflegepersonal entlastet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den bislang erforderlichen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung zusätzlicher Mittel für Tariferhöhungen des Pflegepersonals zu streichen. Auch der Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll entfallen. Damit würden bestehende Berichts- und Nachweispflichten in der Krankenhausfinanzierung reduziert.

Wie das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf den vorliegenden Gesetzentwurf berichtet, plant das Ministerium zudem Erleichterungen bei der Abrechnung von Verlegungsfällen. Aufnehmende Krankenhäuser sollen künftig einfacher an die für die regelkonforme Abrechnung erforderlichen Informationen zur stationären Aufenthaltsdauer im abgebenden Krankenhaus gelangen können.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die gesetzliche Qualitätssicherung. Nach den Plänen des BMG sollen Leistungserbringer identische Daten künftig nicht mehr mehrfach für unterschiedliche Qualitätssicherungsverfahren melden müssen.